Metall- und Kunststoffkompetenz
Metall- und Kunststoffkompetenz

Schürholz GmbH

Zu den Höfen 13
57439 Attendorn

Fon:  02722 / 9544-0
Fax:  02722 / 9544-22
Mail: info[at]schuerholz.eu

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tage mit 2% Skonto oder netto in 30 Tagen nach Ausstellungsdatum. Ein Skontoabzug ist unzulässig, solange ältere, fällige Rechnungen noch unbeglichen sind.

2. Lieferzeit

Die angegebene oder vereinbarte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Ist jedoch durch Materialmangel, Elementar-Ereignisse usw. eine Betriebsstörung oder Verzögerung entstanden, sind wir berechtigt, den Liefertermin zu verlegen.

3. Gerichtsstand und Reklamationen

Gerichtsstand für alle vorkommenden Streitigkeiten ist Olpe. Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen.

4. Versand, Versandkosten und Musterlieferungen

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei Frankolieferungen trägt der Besteller die Gefahr. Bei Mustersendungen wird aus organisatorischen Gründen grundsätzlich eine Rechnung erteilt. Diese Rechnung dient lediglich zu Kontrollzwecken. Sofern die Muster innerhalb 30 Tagen zurückgegeben werden, erfolgt volle Gutschrift, falls nicht, gilt die Rechnung als fest erteilt. Bei Aufträgen unter einem netto Warenwert von 50 € berechnen wir einen Zuschlag von 10.- €. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mustersendungen und Reparaturen sowie Restlieferungen.

5. Gewichts-, Leistungs- und Maßangaben

Alle Gewichts-, Leistungs- und Maßangaben sind Durchschnittswerte, die von uns nach bestem Ermessen durch Prüfung festgestellt, aber ohne Verbindlichkeit gemacht werden. Abbildungen sind ebenfalls unverbindlich.

6. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem Lieferungsvertrag für den Besteller sich ergebenden Verpflichtungen unser Eigentum. Wird die Ware vor Zahlung veräußert, so gilt als vereinbart, daß die an den dritten Erwerber entstehende Forderung in Höhe unserer noch offenen Rechnung an uns abgetreten ist.

7. Sonstiges

Durch Schwankungen auf den Rohstoffmärkten können sich Differenzen zur herausgegebenen Preisliste ergeben. Es gelten daher immer die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise. Abweichungen von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Durch Erteilung des Auftrages gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen als angenommen.